Ãœbergangsbestimmungen
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Die neuen Prüfungsordnung und Wegleitung zur Berufsprüfung für Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Das bedeutet, dass die Prüfung 2023 zum ersten Mal nach dieser neuen Prüfungsordnung durchgeführt wird.

 

Kandidat/innen, welche die Prüfung vor 2023 (nach bisheriger Prüfungsordnung vom 14. Februar 2018) absolviert haben und die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten bis 31. Dezember 2025 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung.

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