Facharbeit Sozialbegleitung
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Die Facharbeit Sozialbegleitung dokumentiert, dass die Verfasserin oder der Verfasser in der Lage ist, eine komplexe sozialbegleiterische Aufgabe in der Praxis zu bewältigen, dies schriftlich darzustellen, das Vorgehen theoretisch zu begründen und die Arbeit zu dokumentieren und zu reflektieren. (vergl. Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung)

 

Ausgangspunkt für das Thema ist die aktuelle eigene sozialbegleiterische Berufspraxis. Das heisst es ist explizit eine entgeltliche, aufsuchend in der Lebenswelt agierende, professionelle (den sozialbegleiterischen Arbeitsprozessen folgende) Berufspraxis mit Einzelpersonen, Familien oder Gruppen (siehe zur Klärung der Begriffe auch Zulassungsbedingung "Sozialbegleiterische Berufspraxis").

 

Wichtige Dokumente zur Facharbeit Sozialbegleitung sind im Folgenden aufgeführt:

- Vorgaben zum Prüfungsteil 1 Facharbeit Sozialbegleitung gültig für die Prüfungen ab 2023

- Formular Disposition

 

 

 

Nachfolgende finden Sie einige Fragen und Antworten zum Thema "Facharbeit":

1. Der von mir geplante Fall kann nicht umgesetzt werden. Kann ich einen neuen Fall für die Facharbeit nehmen?

Es ist ncht möglich, einfach einen neuen Fall für die Facharbeit zu nehmen. Für die Facharbeit darf nur der Fall genommen werden, für den auch die Disposition eingereicht und genehmigt worden ist.

 

2. Muss für die Facharbeit ein aktueller Fall genommen werden?

Es ist zu empfehlen, einen aktuellen Fall auszuwählen. Es ist aber nicht zwingend. Es können auch vergangene Fälle der Facharbeit zu Grunde liegen.

 

3. Ich wurde nicht zur Berufsprüfung zugelassen, da ich noch nicht über genügend Berufserfahrung verfüge. Darf ich dieselbe Disposition ein Jahr später nochmals einreichen?

Ja, das ist möglich.

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