Berufsbild
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Arbeitsgebiet

Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter leisten lebensweltorientierte aufsuchende Arbeit mit Schwerpunkt im nichtstationären Sozialbereich. Auftraggeber der Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter sind Private, soziale Dienste, Gesundheitsligen und Vormundschaftsbehörden, Institutionen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die Kirchen und weiteren Organisationen.
Zielgruppen der Sozialbegleitung sind Einzelpersonen, Gruppen und Familien. Diese werden professionell in ihrem Umfeld bei der Bewältigung des Alltags, der Freizeitgestaltung und der beruflichen und sozialen Integration unterstützt. Insbesondere sind Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter Fachleute für die länger dauernde und verlässliche Begleitarbeit.
Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter arbeiten mit anderen Fachpersonen und Diensten zusammen.

Wichtigste Handlungskompetenzen

Ins Zentrum ihrer Arbeit stellen die Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten. Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter gestalten Beziehungen methodengeleitet, sind transparent in ihrem Handeln und schaffen ein Umfeld, welches Kontakt und Dialog ermöglicht und begünstigt.
Sie erfassen systematisch die Situation der Klientinnen und Klienten und anerkennen ihre Realität. Sie achten ihre Besonderheiten und ihre Bedürfnisse. Sie ermutigen sie, ihre eigenen Ressourcen zu erkennen und zu nutzen. Das soziale Umfeld ziehen Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter in Absprache mit den Klientinnen und Klienten in die Begleitung mit ein. Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter arbeiten auftragsorientiert. Sie planen, dokumentieren und evaluieren ihre Arbeit.
Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter arbeiten mit anderen Fachpersonen und Diensten, vorrangig aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich wie zum Beispiel der Sozialen Arbeit oder der Pflege, zusammen. Sie vernetzen sich und arbeiten in Projekten mit.
Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter orientieren sich an berufsethischen und rechtlichen Prinzipien, setzen sich mit sozialpolitischen Fragen auseinander und arbeiten nach den Prinzipien des Empowerments.
Sie gehen professionell mit Spannungsfeldern und Belastungen um und reflektieren die eigene Arbeit und ihre Rolle systematisch.

Berufsausübung

Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter sind sowohl als Angestellte als auch als Selbstständigerwerbende tätig.
In ihrer aufsuchenden Arbeit zeigen sie ein besonders hohes Mass an Selbstverantwortung und Flexibilität. Sozialbegleitung erfordert die Bereitschaft, in komplexen und teilweise von starken Widersprüchen geprägten sozialen Situationen innovative und stimmige Lösungen für die aktuelle Lage der Klientinnen und Klienten gemeinsam mit ihnen zu entwickeln. Gleichzeitig erfordert Sozialbegleitung ein hohes Mass an Respekt gegenüber den Eigenlogiken und der Selbstbestimmung der Betroffenen sowie eine konsequente Orientierung am vereinbarten Auftrag bzw. den vereinbarten Zielen. Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter arbeiten in der Regel alleine in der Lebenswelt der Klientinnen und Klienten, weswegen der Beruf ausserordentliche selbstreflexive und auch selbstkritische Fähigkeiten verlangt.
Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleitern zeichnen sich durch ausserordentliche Rollenklarheit und Anschlussfähigkeit an die Sprache, Normen und Vorstellungen des jeweiligen Systems aus.

Beitrag des Berufs an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur

Durch die aufsuchende lebensweltorientierte Arbeitsweise, welche die Selbstbestimmung und die Alltagsbewältigung ins Zentrum rückt, stärkt Sozialbegleitung nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Gesellschaft in ihrer Dynamik.
Klientinnen und Klienten erfahren, dass gemeinsam scheinbar unübersichtliche und nicht zu bewältigende Probleme gestaltbar sind und sie gesellschaftliche Verantwortung mittragen können.
Durch ihre Perspektive, je eigene lebensweltorientierte Antworten zu entwickeln, stärkt Sozialbegleitung die Diversität der Gesellschaft.
Weil Themen vor Ort und mit den Betroffenen entwickelt werden, fördert der Beruf auch in besonderem Masse wirtschaftliche Lösungen, da kostenaufwendige Sondersettings reduziert werden können.
Sozialbegleitung unterstützt die in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Grundsätze, indem sie jederzeit die Selbstbestimmung und Würde der Klientinnen und Klienten achtet, sie ermutigt eigene Entscheidungen zu treffen, sich gegen Diskriminierung wendet und die Teilhabe an und in der Gesellschaft unter