Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet.
Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
- Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter mit eidgenössischem Fachausweis - Accompagnatrice sociale / Accompagnateur social avec brevet fédéral - Accompagnatrice sociale / Accompagnatore sociale con attestato professionale federale
Als englische Ãœbersetzung wird Outreach Social Work Assistant with Federal Diploma of Professional Education and Training empfohlen.
Die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen.
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