Äquivalenzanerkennung

Interessenten ohne Sek II Abschluss können bei der Prüfungskommission ein Gesuch um Äquivalenzanerkennung sur Dossier einreichen. Die Äquivalenzanerkennung wird im Hinblick auf die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung Sozialbegleitung erteilt. Die Zulassung zur Prüfung ersetzt nicht das Aufnahmeverfahren für den Lehrgang Sozialbegleitung.

Das Anmeldeformular ist auszufallen und dem Gesuch ist beizulegen:

  • Schriftliche Begründung über die Gleichwertigkeit mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugniss EFZ, einer abgeschlossene Diplommittelschule oder eine Matur: weshalb ist aus Ihrer Sicht Ihr beruflicher Werdegang, Ihre Aus- und Weiterbildungen und Ihre gemachten Erfahrungen gleichwertig zu einem der genannten Abschlüsse.
  • Zeugnisse und Bestätigungen über Schul- und Berufsabschlüsse sowie Weiterbildungen
  • Arbeitsbestätigungen und / oder Zeugnisse
  • Belege über die Einzahlung der Gebühr (Postkonto 85-686796-5; IBAN: CH87 0900 0000 8568 6796 5)

Diese Unterlagen sind in zweifacher Ausführung dem Prüfungssekretariat z.H. der Prüfungskommission einzureichen.

Kosten: CHF 300.-

Verfahren:

  • Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Prüfungskommission
  • Persönliches Gespräch (falls erforderlich)
  • Schriftliche Mitteilung über den Entscheid

Beurteilt werden:

  • Ausbildungs- und Berufsbiographie
  • Abschlüsse, Fort- und Weiterbildungen (Anerkennung, Dauer, Lektionen)
  • Schul- und Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen (Anstellungsdauer und Anstellungsprozente)
  • Nachvollziehbarkeit der Berufsbiographie und der persönlichen Erfahrung
  • Berufserfahrung im Sozialbereich, Bezug zur sozialen Tätigkeit

Das Anmeldeformular finden Sie hier.