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Zulassungskriterium der sozialbegleiterische Berufspraxis

Eine neue Zulassungsbedingung zur eidgenössischen Berufsprüfung mit der neuen Prüfungsordnung (gültig ab 2023) ist die sozialbegleiterische Berufspraxis von 160 Stunden. Diese 160 Stunden sind Teil der gesamthaft geforderten Berufspraxis im sozialen Bereich.

Die sozialbegleiterische Berufspraxis meint explizit die entgeltliche, aufsuchend in der Lebenswelt agierende, professionelle (den sozialbegleiterischen Arbeitsprozessen folgende) Arbeit mit Einzelpersonen, Familien oder Gruppen.

Nachfolgend finden Sie einige Fragen und Antworten zum Zulassungskriterium «sozialbegleitersiche Berufspraxis».

 

Formular Bestätigung sozialbegleiterische Berufspraxis (Word, Version vom 26.01.26)

Fragen zur Sozialbegleiterischen Berufspraxis

Mit dem eidg. Fachausweis Sozialbegleitung wird bestätigt, dass die Fachausweisinhabenden dazu in der Lage sind, Menschen aufsuchend in komplexen Lebenslagen professionell zu begleiten. Die geforderte sozialbegleiterische Berufspraxis sichert, dass ein Minimum schon aufsuchend gearbeitet wurde.

Nein.

Ja.

Die Berufspraxis muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung erbracht worden sein.

Aufsuchend bedeutet dabei, dass die Sozialbegleiterin oder der Sozialbegleiter maximal 10 Stunden pro Woche in der Lebenswelt der gleichen Klientin bzw. des gleichen Klienten tätig ist. Aufsuchend bedeutet hier also nicht eine  «Haltung », sondern die Anwesenheit in der Lebenswelt der betroffenen Person.

Professionell bedeutet, dass ein Auftrag vereinbart, der Unterstützungsbedarf erfasst, Ziele vereinbart, der Prozess geplant, die Arbeitsbeziehungen entsprechend gestaltet, der Begleitprozess dokumentiert und evaluiert, berufsethisch und gesetzlich korrekt, reflektiert als auch geeignet inter- bzw. multidisziplinär mit dem professionellen Umfeld zusammengearbeitet wurde.

Bis zum Anmeldetermin der jeweiligen Berufsprüfung.

Die sozialbegleiterische Berufspraxis wird mit einer Bestätigung des Auftraggebers / der Arbeitgeberin nachgewiesen, aus der klar hervorgeht, dass alle erforderlichen Bedingungen erfüllt werden. Dazu ist das untenstehende Bestätigungsformular durch den Auftraggeber / die Arbeitgeberin auszufüllen und zu unterzeichnen und der Anmeldung beizulegen.

Formular Bestätigung sozialbegleiterische Berufspraxis (Word, Version vom 26.01.26)