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Nachteilsausgleich für Menschen mit Beeinträchtigungen

Sie haben eine Beeinträchtigung und möchten einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
Menschen mit einer Beeinträchtigung haben Anspruch auf Massnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen bei Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Zweck kann bei der Prüfungskommission ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Dieser ist spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.

Merkblatt Nachteilsausgleich (PDF, Version vom 1.05.2023)