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Facharbeit Sozialbegleitung

Die Facharbeit Sozialbegleitung dokumentiert, dass die Verfasserin oder der Verfasser in der Lage ist, eine komplexe sozialbegleiterische Aufgabe in der Praxis zu bewältigen, dies schriftlich darzustellen, das Vorgehen theoretisch zu begründen und die Arbeit zu dokumentieren und zu reflektieren (vgl. Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung).

Ausgangspunkt für das Thema ist die aktuelle eigene sozialbegleiterische Berufspraxis. Das heisst, es handelt sich explizit um eine entgeltliche, aufsuchend in der Lebenswelt agierende, professionelle (den sozialbegleiterischen Arbeitsprozessen folgende) Berufspraxis mit Einzelpersonen, Familien oder Gruppen (siehe zur Klärung der Begriffe auch die Zulassungsbedingung "Sozialbegleiterische Berufspraxis").

Fragen zum Thema Facharbeit

Es ist nicht möglich, einfach einen neuen Fall für die Facharbeit zu nehmen. Für die Facharbeit darf nur der Fall verwendet werden, für den auch die Disposition eingereicht und genehmigt worden ist.

Es ist zu empfehlen, einen aktuellen Fall auszuwählen. Das ist aber nicht zwingend. Es können auch vergangene Fälle der Facharbeit zu Grunde liegen.

Ja, das ist möglich.