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Äquivalenzverfahren

InteressentInnen mit einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) oder/und ohne Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis,  können bei der Prüfungskommission ein Gesuch um Äquivalenzanerkennung sur Dossier einreichen. Die Äquivalenzanerkennung betrifft das Zulassungskriterium des Sek II-Abschlusses und wird im Hinblick auf die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung Sozialbegleitung erteilt.
Die weiteren Zulassungsbedingungen sind für eine Zulassung zur Berufsprüfung zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung nachzuweisen.

Fragen zum Äquivalenzgesuch

Das Anmeldeformular ist auszufüllen und dem Gesuch ist beizulegen:

  • Schriftliche Begründung über die Gleichwertigkeit mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ, einer abgeschlossene Diplommittelschule oder eine Matur: weshalb ist aus Ihrer Sicht Ihr beruflicher Werdegang, Ihre Aus- und Weiterbildungen und Ihre gemachten Erfahrungen gleichwertig zu einem der genannten Abschlüsse?
  • Zeugnisse und Bestätigungen über Schul- und Berufsabschlüsse sowie Weiterbildungen
  • Arbeitsbestätigungen und / oder Zeugnisse
  • Belege über die Einzahlung der Gebühr (Postkonto 85-686796-5; IBAN: CH87 0900 0000 8568 6796 5)

Diese Unterlagen sind per Mail an das Prüfungssekretariat z.H. der Prüfungskommission einzureichen.

Kosten: CHF 300.-

  • Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Prüfungskommission
  • Persönliches Gespräch (falls erforderlich)
  • Schriftliche Mitteilung über den Entscheid
  • Ausbildungs- und Berufsbiographie
  • Abschlüsse, Fort- und Weiterbildungen (Anerkennung, Dauer, Lektionen)
  • Schul- und Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen (Anstellungsdauer und Anstellungsprozente)
  • Nachvollziehbarkeit der Berufsbiographie und der persönlichen Erfahrung
  • Berufserfahrung im Sozialbereich, Bezug zur sozialen Tätigkeit

    Anmeldeformular Äquivalenzverfahren (Word, 26.01.26)

Ein Äquivalenzgesuch ist nicht nötig. Ausländische Abschlüssen müssen jedoch validiert werden. Das Diplom kann für eine Beurteilung jederzeit an das Prüfungssekretariat gesandt werden.